Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse AM: zweirädrige Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h und max. 50 cm/3 Motorhubraum; dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge beschränkt
auf 45 km/h, max. 350 kg Leermasse und max. 50 cm/3 Motorhubraum; ab 16 Jahren
- Klasse A1: Krafträder (auch mit Beiwagen);max. 125 cm/3 Motorhubraum und beschränkt auf 11 kW; ab 16 Jahren
- Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
- Klasse B: auch auf Automatik
- Klasse B96: Kraftfahrzeug der Klasse B + Anhänger ( Anhänger mehr als 750 kg ZGG, sowie Zugverband mind. 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg ZGG)
- Klasse B186: Leichtkraftträder der Führerscheinklasse A1, max 11 kW, max. 125 cm/3, Leistungsgewicht 0,1 kW pro Kg, Mindestalter 25 Jahre
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren